|
|
Gefährdungsbeurteilung
Aufgabenstellung
Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist vom Gesetzgeber durch das Arbeitsschutzgesetz sowie durch die Unfallverhütungsvorschriften der BG-Chemie vorgeschrieben. Ziel dieser Beurteilung ist es, potentielle Gefährdungen/Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen rechtzeitig zu vermeiden/beheben. Eine Überprüfung des Arbeitsplatzes muss mindestens einmal im Jahr oder bei Arbeitsplatzwechsel (Einsatz neuer Gefahrstoffe/Änderung des Arbeitsablaufes) erfolgen. Die Abteilung Risikomanagement hat den Auftrag, Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz regelmäßig, sicher, effizient und revisionssicher durchzuführen.
Ziele der Anwendung
Ziel dieser Anwendung (Workplace Risk Assessment) ist es, sämtliche Arbeitsabläufe rund um die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu unterstützen.
So werden die bisherigen Excel-Formulare mit den Fragen zur Arbeitsplatzsicherheit durch diese Datenbank ersetzt. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch Beantwortung arbeitsplatzspezifischer Fragen. Führungskräfte können die von Ihren Mitarbeitern erkannten Gefahrenpotentiale bewerten und entsprechende Maßnahmen vorschlagen.
Die Abteilung Risikomanagement kann jederzeit die Bearbeitung der Fragebögen durch die Mitarbeiter online verfolgen und auswerten. Darüber hinaus ist es möglich, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu überwachen. Eine automatisierte (jährliche Erinnerung) der Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls möglich.
|
 |